Branchenrichtlinien zur Brandfrüherkennung mit Thermalkameras in der Abfallwirtschaft
Mit diesen Richtlinien sollen die Unternehmen der Entsorgerbranche einfache und pragmatische Lösungen erhalten, die ein Höchstmaß an Sicherheit bieten. Gleichzeitig müssen die technischen und administrativen Lösungen für die Unternehmen anwendbar und bezahlbar bleiben.
Planer sollen grundlegende Vorschriften vorfinden, um den Einsatz von Thermalkameras ordnungsgemäß projektieren zu können. Für die Errichter wiederum sollen die Vorschriften dazu dienen, dass die Thermalkameras nach der Errichtung ein Höchstmaß bei der Vermeidung, Erkennung und Bekämpfung von Bränden bieten. Somit ist für alle Beteiligten sichergestellt, dass alle Systeme ein hohes Qualitätsniveau auweisen.
Projektleiter
Für jedes Projekt, welches umgesetzt wird, muss ein Projektleiter festgelegt werde, welcher die Verantwortung für die erfolgreiche und ordnungsgemäße Umsetzung trägt.
Errichter
Für die ordnungsgemäße Umsetzung des Sicherungskonzeptes sorgt der Errichter.
Notrufleitstelle
Die Überwachung der Thermalkameras zur Brandfrüherkennung erfolgt durch eine Alarmempfangsstelle (Notrufleitstelle), die nach VdS 3138 anerkannt ist.
Sachverständiger
Die Funktionalität und die Wirksamkeit der gesamten Anlage sowie eine erfolgreiche Fehlersimulation, müssen durch einen Sachverständigen bestätigt werden.